StartseiteVorstand und FunktionerHavel CupJugendgruppeTermine 2011Bereich für Mitglieder

Havel Cup:

Ausschreibung

Meldeliste

Programm

Ergebnisliste

Online Meldung

Allgemein:

Startseite

Version

Haftungsausschluss

Kontakt

Impressum

Veranstalter : Havel Club ( HC ) e.V./ BSV 1907 eV.
Wettfahrtleiter : Jürgen Körper
Revier: Große Breite
Wettfahrten: 1. Start am 14.05.2011 um 11.00 Uhr
Weitere Starts nach Bekanntgabe. Es sind vier Wettfahrten vorgesehen.
Letzte Startmöglichkeit am 15.05.2011 um 14.00 Uhr.
Eine Steuermannsbesprechung findet nicht statt.


Wettfahrtregeln und Segelanweisungen:
Wettfahrtregeln ( WR ) der ISAF, neueste Ausgabe
Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, neueste Ausgabe
Segelanweisungen für Berlin, neueste Ausgabe
Programm
Klassenvorschriften der DODV

Meldung: Die Meldung kann auf BSV Meldeformular per mail oder ONLINE erfolgen.

Bei der Anmeldung im Wettfahrtbüro muss eine vom Erziehungsberechtigten unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung entsprechend dem Muster des DSV abgegeben werden. Erfolgt die Meldung per mail oder ONLINE, dann wird mit der Meldung der Haftungsausschluss durch den Erziehungsberechtigten entsprechend dem Muster des DSV erklärt

( vgl. Text am Ende der Ausschreibung).



Meldestelle : Havel Club e. V./ BSV 1907 eV., Am Großen Wannsee 36, 14109 Berlin
oder direkt beim Wettfahrtleiter:
Jürgen Körper
Wiesbadener Str. 11
12161 Berlin
Tel. 030 8223529
mailto:juergenkoerper@t-online.de

Meldeschluss : 09.05.2011. Es gilt das Eingangsdatum bei der Meldestelle.

Meldegeld: 15,- € je Boot und ist bis zum Meldeschluss unter Angabe der Segelnummer zu zahlen an: Havel Club e. V. Konto-Nr. 3775104 bei der Postbank Berlin ( BLZ 100 100 10 )

Wertung Low Point System gem. WR Anhang A
Werden 4 Wettfahrten gesegelt, so wird das schlechteste Ergebnis jeden Teilnehmers nicht gewertet.

Preise : Punktpreise für die ersten 10.

Programme: Die Wettfahrtprogramme können ab 13.05.2011, ab 16.00 Uhr im Havel Club abgeholt werden.

Preisverteilung : Sonntag den 15.05.2011 ca. 2 Stunden nach Ende der letzten Wettfahrt.



HAFTUNGSAUSSCHLUß

Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen , Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.